Bericht über die Messung elektromagnetischer Strahlung in meinem Büro am 27.02.2015 und 19.05.2015

English version

Während der Messung in meinem Büro am 27.02.1015 gab es für einen kurzen Zeitraum eine sehr starke Gesundheitsbeeinträchtigung, die fast zu einer Ohnmacht geführt hätte. Ca. 1-3 Sekunden später gab es einen ganz kurzfristigen Anstieg sämtlicher Peaks ca. im Bereich 500 – 1250 MHz evtl. auch noch höher. Überschlagsmäßig aufgrund der vorliegenden Daten berechnet waren mindestens 19 Mio Einzelfrequenzen davon betroffen. Dieser kurzfristige Anstieg war in den Daten nicht erkennbar. Er wäre immer noch weit unter Grenzwert gewesen; darüber hinaus ist auch eine kurzfristige Überschreitung des Grenzwertes, die nicht länger als 6 Sekunden dauert in Deutschland erlaubt.

Es gibt mit dieser Messapparatur nur eine einzige Möglichkeit, eine kurzfristige starke gesundheitliche Manipulation zu dokumentieren: Während der Messung muss eine Videoaufzeichnung laufen. Sobald bei der Messung eine gesundheitliche Störung eintritt, muss dies gesagt werden, weil man dadurch den Anstieg der Messwerte auf dem Bildschirm voraussagen kann.

 Das Prinzip des Messwertanstiegs ist hier dargestellt:

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Zusammenfassung der an diesen beiden Tagen messbaren Ergebnisse:

Ich habe die Fachkraft für Arbeitssicherheit gebeten, wegen zeitweise größerer Konzentrationsstörungen eine Messung elektromagnetischer Strahlung in meinem Büro durchzuführen. Dies erfolgte durch Mitarbeiter der Fakultät Elektrotechnik am 27.02.2015 sowie mit einer anderen technischen Ausrüstung am 19.05.2015. Bei allen Messungen waren die gemessenen Werte weit unterhalb der Grenzwerte, obwohl es immer wieder Konzentrationsstörungen gab. 

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27.02.2015

Die Messungen wurden durchgeführt gemäß der „Messvorschrift für bundesweite EMVU-Messreihen der vorhandenen Umgebungsfeldstärken“, herausgegeben von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Februar 2003. Grundsätzlich sieht diese Vorschrift Messungen im Frequenzbereich von 9 kHz – 3 GHz vor.

Verwendete Messausrüstung bestehend aus dem Messempfänger ESR 26 von Rohde und Schwarz sowie der breitbandigen bikonischen Antenne SBA 9113. Damit konnte die elektrische Feldstärke im Bereich 0,5 GHz – 3 GHz bestimmt werden (diese Limitierung ergibt sich durch die Antenne; mit dem Messgerät kann ein Bereich zwischen 10 Hz und 26,5 GHz dokumentiert werden). Das Gerät kann die Werte sofort am Bildschirm darstellen, nicht erst nach 30 Minuten Rechnung.

Die Schrittweite der Messergebnisse ist 30000 Hz oder 30kHz oder 0,03MHz (1MHz = 1000kHz = 1000000 Hz). Da bei jeder Frequenz ein Signal vorhanden ist, werden alle Messwerte aufsummiert und somit berücksichtigt (Gesamtsummationsquotient). Ist dieser größer 0,3, empfiehlt die Bundesnetzagentur weitere Messungen.

Das Gerät war für die Aufzeichnung der Werte auf „Max-Peak“ eingestellt. Max-Peak bedeutet, dass das Gerät für kurze Zeit bei jeder Frequenz verbleibt und Daten sammelt. Im Anschluss wird für jede Frequenz der maximale Wert dargestellt – dies ist also eine Abschätzung nach oben durch den größten gemessenen Feldstärkewert. Im Gerät werden 30 MHz (dargestellt in der Einheit dBµV) auf einmal gemessen in einer Zeit von 2ms. Das wurde während der Messung oft wiederholt, da in jedem Raum ca. 10 Minuten gemessen wurde. Auch durch das Bewegen und Schwenken der Antenne (die eine starke Richtwirkung hat) wurde der tatsächlich stärkste Wert festgehalten.

Screenshot während der Messung:

Aus den gemessenen Feldstärken wurde abschließend der sogenannte Gesamtsummenquotient wie folgt berechnet.

Summe über alle Frequenzen: (korrigierte Feldstärke / Grenzwert Feldstärke bei der Frequenz)^2.

Diese Formel hat die Bundesnetzagentur festgelegt. Sie hat den Vorteil, dass der Gesamtsummationsquotient größer 1 wird, sobald auch nur ein Grenzwert überschritten ist. Weitere Messungen sollten durchgeführt werden, wenn der Gesamtsummationsquotient größer 0,3 ist.

Ergebnis: Die gemessenen elektrischen Feldstärken liegen unterhalb der geltenden Grenzwerte, der bei der Messung ermittelte Gesamtsummenquotient von 0,00009 ist nach Einschätzung der angeführten Vorschrift unbedenklich.

In den ermittelten Frequenzbereichen befinden sich die folgenden Nutzungen (Übersicht in Tabellenform):

Einen vollständigen Frequenznutzungsplan findet man bei der Bundesnetzagentur:

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/Frequenzplan/frequenzplan-node.html

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19.05.2015

Wird ergänzt. Andere Messgeräte, keinerlei Abweichungen von der Norm. Die höchsten Werte wurden erwartungsgemäß im Bereich von Stromquellen gemessen.